Corona: Wann öffnen die Campingplätze?

(Aktualisiert am 05.06.2020)

Seit Corona stellen sich viele Camping-Fans die Frage: Wann öffnen die Campingplätze? Einen Überblick darüber, wie die aktuelle Lage in den einzelnen Bundesländern ist, erfahren Sie hier.

Eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer in Deutschland gibt es derzeit nicht. Dauercamping ist mittlerweile in fast allen Bundesländern wieder erlaubt. Doch für jedes Bundesland gelten eigene Bestimmungen, vor allem was das touristische Campen angeht.

Da Camping derzeit eine der gefragtesten Reiseformen ist, sollten Sie am besten schon frühzeitig Ihren Wunsch-Campingplatz reservieren und sich Ihren Platz sichern!

Baden-Württemberg

Ab 18.05.2020 soll Camping wieder möglich sein. (PM 07.05.2020) Quelle: www.baden-wuerttemberg.de

Bayern

Ab dem 30.05.2020 dürfen die Campingplätze wieder eröffnet werden, unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen. (PM 05.05.2020) Quelle: www.bayern.de

Berlin

Ab dem 25.05.2020 ist touristisches Camping sowie Dauercamping wieder erlaubt. (PM 07.05.2020) Quelle: www.berlin.de

Brandenburg

Dauercamping und Wohnmobilcamping ist ab Freitag den 15.05.2020 wieder erlaubt, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist. (PM 06.05.2020) Quelle:www.brandenburg.de

Bremen

In Bremen ist Dauercamping nach den vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen ab dem 18.05.2020 erlaubt. Geschlossen bleiben die sanitären Anlagen.

Hamburg

In Hamburg sind touristische Übernachtungen seit dem 13.05.2020 erlaubt. Hotels, Pensionen und andere Anbieter sind für die Einhaltung der Maßnahmen zuständig. Dazu gehört die Beschränkung der Zimmerkapazität, für den nötigen Abstand zu sorgen und die Kontaktdaten der Gäste für Rückverfolgungen zu speichern. (PM 13.05.2020) Quelle: www.hamburg.de

Hessen

In Hessen sind ab dem 15.05.2020 Übernachtungsangebote unter bestimmten Bedingungen möglich:
WENN:

1. bestimmte Sauna-, Schwimm- und Wellnessbereiche zur gemeinschaftlichen Nutzung geschlossen bleiben

2. die Hygienemaßnahmen nach den Angaben des Robert Koch-Instituts getroffen und überwacht werden

3. Informationsaushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen

(PM 07.05.2020) Quelle: www.hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

Ab 25.05.2020 ist auch für Urlaubsgäste aus anderen Bundesländern wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Dauercamping ist für alle aus Mecklen­burg-Vorpom­mern sowie aus anderen Bundesländern wieder erlaubt. (PM Stand 15.05.2020) Quelle: www.regierung-mv.de

Niedersachsen

Der Übernachtungstourismus, der weitestgehend autark ist, soll ab dem 06.05.2020 wieder erlaubt sein. Dazu gehören in einer Linie Zweitwohnungen und Dauercamping. Das Land überlässt die Entscheidung den Landkreisen und Kommunen. Ab 11. Mai sollen auch Ferienhäuser oder Ferienwohnungen wieder genutzt werden dürfen. Die Campingplätze werden für kürzere Aufenthalte wieder zugänglich – aber nur mit halbierter Auslastung. Auch eine Wiederbelegungssperre von mindestens 7 Tagen ist vorgesehen. (Stand 04.05.2020) Quelle: www.stk.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

Ab 11.05.2020 soll die Gastronomie, Hotellerie und der Tourismus Schritt für Schritt wieder reaktiviert werden.
Ferienwohnungen, -häuser und Campingplätze dürfen unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen wieder genutzt werden. (Stand 10.05.2020) Quelle: www.land.nrw

Rheinland-Pfalz

Der Betrieb von Hotels, Campingplätzen und anderen touristischen Einrichtungen ist ab 18.05.2020 wieder erlaubt. Die Sanitäranlagen dürfen genutzt werden, aber Wasch- und Duschräume bleiben noch bis zum 10.06.2020 geschlossen. (Stand 05.06.20) Quelle: www.swr.de

Saarland

Unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und der Maximal-Belegung ist ab dem 18.05.2020 der normale, touristische Betrieb wieder möglich. (Stand 08.05.2020) Quelle: corona.saarland.de

Sachsen

Ab dem 15.05.2020 ist die Eigennutzung von Ferienwohnungen und Wohnmobilen sowie Dauercamping wieder möglich. Die Hygiene- und Abstandsregeln sind zu befolgen. (Stand 07.05.2020) Quelle: www.coronavirus.sachsen.de

Sachsen-Anhalt

Urlaub mit autarker Versorgung ist ab 15. Mai für Einheimische wieder erlaubt. Campingplätze, Ferienwohnungen fallen darunter. Reisen zu touristischen Zwecken aus anderen Bundesländern nach Sachsen-Anhalt ist seit dem 28.05.2020 wieder erlaubt. (Stand 05.06.2020) Quelle: coronavirus.sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein

Ab 18.05.2020 ist Tourismus und Gastronomie unter Einhaltung der Auflagen wieder erlaubt. Wohnmobilisten dürfen die Stellplätze wieder nutzen. (Stand 07.05.2020) Quelle: www.schleswig-holstein.de

Thüringen

Ab 15.05.2020 sollen touristische Betriebe und Campingplätze wieder öffnen. Dabei sollen die Hygienevorschriften, die branchenspezifischen infektionsschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die geltenden Abstandsregeln befolgt werden. (Stand 06.05.2020) Quelle: www.landesregierung-thueringen.de

 

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrem Campingplatz nach den aktuellen Regelungen vor Ort.

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