Pfand für Säure-Batterie



Pfandregelung Säurebatterien

Pfand für Säure-Batterie
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Ab 1.1.99 gelten Starterbatterien als besonders überwachungsbedürftiger Abfall. Aus diesem Grunde... mehr
Ab 1.1.99 gelten Starterbatterien als besonders überwachungsbedürftiger Abfall. Aus diesem Grunde haben sich die Vertreiber, die Säurebatterien an Endverbraucher abgeben, verpflichtet, einen Pfand in Höhe von 10 Euro zu erheben, wenn bei Neukauf einer Batterie keine gebrauchte Starterbatterie in Zahlung gegeben wird. Kaufen Sie bei uns eine neue Batterie erhalten Sie zusätzlich eine Reimo-Pfandmarke.
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